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Rahmenvertrag mit der EU: Der wichtigste Grund, im Okober SVP zu wählen!

Darum geht es

Es ist in Bezug auf den „Rahmenvertrag Schweiz-EU“ entscheidend, eine starke SVP-Vertretung im Parlament zu haben. Denn die SVP ist die einzige Partei, die schon vor den Wahlen
a) offen über den mit diesem Abkommen verbundenen Abbau demokratischer Rechte orientiert und sich auch dagegen wehrt
b) dafür einsteht, dass dieser Vertrag Volk und Ständen vorgelegt wird (da er die wohl grösste Auswirkung auf unsere Verfassungsrechte seit Gründung des Bundesstaates hat).

Was beinhaltet dieser Rahmenvertrag? Es sind eigentlich nur drei wesentliche Elemente.
1. Übernahmepflicht des EU-Rechts für die Schweiz
2. Letztinstanzliche Unterstellung der Schweiz unter den EU-Gerichtshof
3. Sanktionsrecht der EU gegen die Schweiz
Es geht beim Rahmenvertrag um eine unerträgliche Beeinträchtigung der schweizerischen Gesetzgebungs- und Rechtssprechungshoheit. Dagegen wehrt sich die SVP.

Ausführungen zu Punkt 1: Übernahmepflicht des EU-Rechts

Die Schweiz würde verpflichtet, alle EU-Gesetze, EU-Verordnungen und EU-Beschlüsse, die von Brüssel als «binnenmarktrelevant» bezeichnet werden, dynamisch zu übernehmen. Dies umfasst auch neue, heute noch unbekannte Vorgaben der EU. Diese Rechtsübernahmepflicht schränkt nicht nur den Bund, sondern auch die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden ein. Dies widerspricht unserem Staatsverständnis, wonach wir Schweizer die auf unserem Territorium geltende Politik selber bestimmen.

Ausführungen zu Punkt 2: Letztinstanzliche Unterstellung der Schweiz

Wenn sich bei der Anwendung respektive der Auslegung der Vereinbarungen unterschiedliche Ansichten ergäben, würde die Schweiz den EU-Gerichtshof, also das Gericht der Gegenseite, als gerichtliche Entscheidungsinstanz akzeptieren. Dies widerspricht dem Souveränitätsgedanken der Schweiz.

Ausführungen zu Punkt 3: Sanktionsrecht der EU

Für den Fall, dass die Schweiz einen Entscheid des EU-Gerichtshofs nicht übernehmen will, weil zum Beispiel eine Volksabstimmung etwas anderes beschliesst, billigt der Rahmenvertrag der EU ein Recht auf Strafmassnahmen gegen die Schweiz zu (im Vertrag „Ausgleichsmassnahmen“ genannt).
Diese Sanktionen müssen in keinem Zusammenhang mit einem von der Schweiz unerwünschten EU-Erlass stehen. Sie können reine Schikanen sein (wie die Behinderung von vereinbarten Programmen) oder die Auflösung sämtlicher Abkommen zwischen der Schweiz und der EU beinhalten.
Auch das Freihandelsabkommen von 1972, worüber die Schweiz derzeit rund 90% ihres Aussenhandels problemlos abwickelt, soll bei Annahme des Rahmenabkommens neu der Pflicht zur Rechtsübernahme unterstellt und ebenfalls mit Sanktionen verbunden werden können.

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Simon Niffenegger
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